Viele staatenlose Menschen leben seit ihrer Geburt in Deutschland. Kein anderes Land weiß mehr über sie als Deutschland – und doch sind sie im Gesetz nicht sichtbar. Wie kann das sein?
Viele Kinder sind wie Christiana: In Deutschland geboren zu werden, bedeutet nicht automatisch, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Wenn Eltern ihre Staatsangehörigkeit nicht weitergeben können, werden ihre Kinder oft staatenlos geboren. Gründe dafür können fehlende Geburtsregistrierungen oder Diskriminierung durch geschlechtsabhängige Gesetze sein.
Von Anfang an fehlt diesen Kindern dann eine Geburtsurkunde, die später im Einbürgerungsprozess als Nachweis gefordert wird. Ohne solche Dokumente war der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit bisher fast unmöglich.
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz bietet die Chance, diese realen Probleme anzugehen und damit einen klaren Weg für Betroffene zu schaffen. Deshalb fordern wir, Staatenlosigkeit ausdrücklich im Gesetz zu benennen!

