Für Staatenlose Menschen

Staatenlosigkeit & Zugehörigkeit

Alle Menschen sollen sich in dem Land, in dem sie leben, wohl, sicher und zugehörig fühlen. Dazu gehört das Recht jedes Menschen auf eine Staatsangehörigkeit.

Als staatenlose Person hast Du weniger Rechte als Menschen mit einer Staatsangehörigkeit. Du darfst zum Beispiel nicht wählen oder gewählt werden. Auch diplomatischen Schutz durch einen Staat gibt es für dich nicht. Viele Betroffene wissen anfangs gar nicht, dass es für ihre Situation überhaupt einen Begriff gibt. In Deutschland gibt es zudem keine spezielle staatliche Anlaufstelle für staatenlose Menschen. All das macht es schwierig, die eigene Zukunft sicher zu planen. Aber: Du bist nicht allein!

Staatenlosigkeit ist kein Nischenthema!

Weltweit leben 15 Millionen staatenlose Menschen. In Deutschland sind es mindestens 118.000. Zum Vergleich: Das sind fast so viele Menschen, wie in einer Stadt wie Heilbronn leben. Davon sind etwa 28.000 offiziell als staatenlos anerkannt. Rund 90.000 Menschen haben hingegen die Kategorien „ungeklärte Staatsangehörigkeit” und “ohne Angabe“ im Pass.

Häufige Begriffe und Abkürzungen

Du bist staatenlos, wenn Dich kein Staat als Staatsangehörige:n anerkennt. In offiziellen Dokumenten in Deutschland tauchen häufig folgende Kürzel auf:

XXA = offiziell als staatenlos erfasst

XXX = ungeklärte Staatsangehörigkeit oder ohne Angabe

Weil es bislang kein einheitliches Verfahren zur Feststellung von Staatenlosigkeit in Deutschland gibt, steht bei vielen Betroffenen „XXX“ im Ausweis. Offiziell gelten sie dann nicht als staatenlos. Ein XXX in deinem Ausweis heißt: Deine Situation bleibt unsichtbar. Deshalb ist es so wichtig, dass Behörden Deine Staatenlosigkeit offiziell anerkennen.

Als formell staatenlose Person wirst Du in Deutschland mit einem „Reiseausweis für Staatenlose“ offiziell als staatenlos anerkannt. Das heißt: Du hast keine Staatsangehörigkeit, aber Ausweisdokumente für Staatenlose.

Du bist staatenlos, aber Du hast keine Ausweisdokumente, die beweisen, dass Du keine Staatsangehörigkeit hast. Oder Dein Pass zeigt eine Nationalität, die du faktisch nicht hast. (Zum Beispiel: Sowjetunion)

In diesem Fall ist (noch) nicht klar, ob und welche Staatsangehörigkeit besteht. Wichtig: Eine ungeklärte Staatsangehörigkeit kann sich auch wieder verändern. Manchmal ist es nur ein Zwischenzustand.

Ohne Angabe bedeutet in der Regel, dass bisher niemand herausgefunden hat, ob Du eine Staatsangehörigkeit hast oder staatenlos bist. Häufig heißt es, dass noch niemand Deinen Fall bearbeitet hat.

Wie kläre ich meinen Status?

Mit dem XXA-Status bist du anerkannt staatenlos und hast Du die Möglichkeit, einen “Reiseausweis für Staatenlose” zu beantragen. Das Dokument kann als Beweis für deine Staatenlosigkeit gelten. Häufig wissen die Ausländerbehörden selbst nicht viel über das Thema. Du musst das Thema also von Dir aus ansprechen.

Um Deine Staatenlosigkeit anzuerkennen, will die Behörde, dass Du „Negativbescheide” einholst. Das heißt: Aus Deinem Geburtsort und den Staatsangehörigkeiten in Deiner Familie schließen die Behörden, welchem Staat Du angehören könntest. Als Betroffene:r musst Du beweisen, dass Du kein:e Staatsangehörige:r dieser Staaten bist. In manchen Fällen wie der ehemaligen Sowjetunion oder Jugoslawien sind viele Nachfolgestaaten möglich. Dann erwarten die Behörden von allen diesen Ländern einen Bescheid, also einen Brief. Als betroffene Person musst Du diese Dokumente einholen oder zeigen, dass es für Dich “unzumutbar” ist, solche Nachweise zu bekommen. „Unzumutbar” heißt, es ist außerhalb deiner Möglichkeiten.

Noch schwieriger ist es, wenn Du keine Geburtsurkunde hast. In diesem Fall fordern die Behörden, dass Du im Nachhinein eine Geburtsurkunde organisierst. Wenn das nicht möglich ist, musst Du Deine Identität auf anderen Wegen nachweisen.

Der Prozess ist sehr aufwändig und für Einzelpersonen oft nicht machbar. Vergiss nicht: Du bittest die Behörden nicht um einen Gefallen. Im Gegenteil. Deutschland hat sich in einem internationalen Übereinkommen dazu verpflichtet, die Rechte von Staatenlosen sicherzustellen.

Mein Kind ist staatenlos: Besonderheiten für Kinder und Jugendliche

Kinder haben bis zum 21. Lebensjahr einen Anspruch darauf, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen. Die Voraussetzungen sind: Die Person muss in Deutschland geboren worden sein, fünf Jahre hier gelebt haben und darf nicht straffällig geworden sein. Bis zum 18. Lebensjahr gibt es in Deutschland ein einfacheres Verfahren für Kinder.

Statefree bietet keine Rechtsberatung an. Wir stellen Dir aber Informationen zur Verfügung und leiten Dich gerne an verlässliche Stellen weiter.

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